Wohngeld - Mitteilung von wesentlichen Änderungen
Wohngeld - Mitteilung von wesentlichen Änderungen
- Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung
- Antrag schriftlich oder online
- Mitteilung muss unverzüglich erfolgen
- Der bereits bewilligte Miet oder Lastenzuschuss (bei Eigentum) kann auf Antrag erhöht werden bei
- Verringerung des Gesamteinkommens um mehr als 10 Prozent
- Erhöhung der Miete oder Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 10 Prozent
- Erhöhung der Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Voraussetzung: Der Wohnraum wird selbst genutzt und die Miete oder Belastung immer noch selbst dafür aufgebracht
- Zuständigkeit: die örtliche Wohngeldbehörde am Wohnsitz
Leistungsbeschreibung
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Verfahrensablauf
Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde
Zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Wohngeldbehörde
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Mitteilung wird unverzüglich geprüft. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten.
Bemerkungen
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.