Leistungsbeschreibung


Mi dieser Onlineanwendung können Sie annähernd eine Berechnung Ihres Wohngeldanspruchs durchführen. Wir weisen daraufhin, dass auf ein so ermitteltes Wohngeld besteht kein Rechtsanspruch besteht. Der tatsächliche Anspruch kann nur über eine Antragstellung bei der zuständigen Wohngeldbehörde ermittelt werden.
Haushalte, in denen alle Personen bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, etc. mit Unterkunftskosten berücksichtigt worden sind (also auch alleinstehende Empfänger solcher Leistungen), erhalten grundsätzlich kein Wohngeld.
Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert, sondern nur für die Berechnung verwendet.

Welche Gebühren fallen an?


Für die Durchführung der Probeberechnung fallen keine Kosten an.

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