Reisepass - Anzeige des Wiederauffinden
Reisepass - Anzeige des Wiederauffinden
Textblöcke ein-/ausklappenWird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Leistungsbeschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wieder gefundener Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Links & Onlinedienste
zur Terminvereinbarung - Wiederauffinden eines Reisepasses melden
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