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Reisepass - Diebstahlanzeige


Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Leistungsbeschreibung

Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.