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Reisepass - Ausstellung wegen Änderung von sonstigen Daten


Bei Änderung folgender Daten muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden:

  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit

Leistungsbeschreibung

Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:

  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger  Reisepass
  • amtlicher Nachweis über die Änderung
Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Geltungsdauer: 6 JAHR
Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 JAHR
Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre
4 WOCHE

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.