Reisepass - Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit
Reisepass - Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit
Textblöcke ein-/ausklappenEine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Leistungsbeschreibung
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
6 JAHR
Antragsteller unter 24 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer:
10 JAHR
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
4 WOCHE
Links & Onlinedienste
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