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Reisepass - Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit


Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Leistungsbeschreibung

Sie brauchen Ihren Reise-Pass noch?

Dann können Sie den Reise-Pass nicht verlängern.

Sie müssen dann einen neuen Reise-Pass beantragen .

Sie müssen den Antrag selbst machen.

Sie müssen zu uns kommen.

Sie müssen den Antrag mit einem Mitarbeiter ausfüllen.

Sie müssen unterschreiben.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • aktueller Reisepass
Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Geltungsdauer: 6 JAHR
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 JAHR
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
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