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Hundesteuer - Festsetzung


Die Hundesteuer wird durch die kommunale Satzung festgesetzt.

Leistungsbeschreibung

Sie haben einen Hund? Dann müssen Sie Hunde-Steuer bezahlen. 
 

Sie müssen Ihren Hund anmelden. Das machen Sie bei der Stadt oder Gemeinde.

Die Stadt oder Gemeinde wo Sie wohnen. 
Sie bekommen dann eine Hunde-Steuer·Marke.
Sie müssen die Marke behalten.
Und Sie müssen die Marke zeigen, wenn jemand fragt.

Sie melden Ihren Hund wieder ab? Dann müssen Sie die Marke wieder abgeben. 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Kommunale Satzung

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

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Spezielle Hinweise
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport