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Hundesteueranmeldung


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Die Hansestadt Uelzen ist zuständig für die Hundebesitzer der Hansestadt Uelzen. Hundebesitzer, die außerhalb der Hansestadt im Landkreis Uelzen wohnen, haben die Hunde jeweils bei der zuständigen Samt- bzw. Einheitsgemeinde anzumelden.
Bei Umzug erfolgt keine automatische Meldung zwischen den Behörden. Es ist jeweils eine Abmeldung und eine neue Anmeldung erforderlich.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

  • Kommunale Satzung

Die Hansestadt Uelzen hat eine eigene Hundesteuersatzung erlassen:

Hundesteuersatzung der Hansestadt Uelzen

Anmeldung zur Hundesteuer Hundesteuer-Anmeldung (Niedersachsen)

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".