Schiedswesen - Außergerichtliche Streitschlichtung
Schiedswesen - Außergerichtliche Streitschlichtung
An wen muss ich mich wenden?
Die Hansestadt Uelzen ist in zwei Schiedsamtbezirke, Uelzen-West (einschließlich der Ortsteile Holdenstedt, Kl. Süstedt, Veerßen, Hansen, Kirchweyhe und Westerweyhe) sowie Uelzen-Ost (einschließlich der Ortsteile Oldenstadt, Ripdorf, Tatern, Woltersburg, Masendorf, Molzen, Riestedt, Gr. Liedern, Hanstedt II und Mehre) aufgeteilt. Grob betrachtet kann die ehemalige Bundesstraße 4 als Grenze zwischen den Schiedsamtbezirken angesehen werden.
Wer ist für Sie zuständig?
Schiedsamtsbezirk Uelzen - Ost
nicht benannt
Schiedsamtsbezirk Uelzen – West
Antje Achilles
Zuständig ist immer die Schiedsperson, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt.