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Friedhof - Übertragung eines Nutzungsrechts für eine Grabstelle


  • Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
  • Es ist möglich, das bereits erworbene Nutzungsrecht für eine Grabstelle auf eine andere Person zu übertragen.

Zuständige Behörde: Gemeinde, in der der Friedhof liegt

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

Die Übertragung eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:

  • Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefen.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für die Übertragung des Nutzungsrechts.

Ist das Nutzungsrecht auf Sie übertragbar, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.

Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Die erforderlichen Unterlagen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Die Gebühren fallen unterschiedlich aus. 

Es gibt keine Fristen. 

Kommunale Friedhofssatzung

Die Hansestadt Uelzen unterhält in den Ortsrteilen Holdenstedt, Klein Süstedt und Westerweyhe drei kommunale Friedhöfe. Daneben ist im Stadtwald ein Bestattungswald vorhanden. Für die Friedhöfe ist eine Friedhofssatzung vorhanden.

Friedhofssatzung der Hansestadt Uelzen

Satzung für den Besattungswald der Hansestadt Uelzen