Friedhof - Übertragung eines Nutzungsrechts für eine Grabstelle
Friedhof - Übertragung eines Nutzungsrechts für eine Grabstelle
Textblöcke ein-/ausklappen- Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
- Es ist möglich, das bereits erworbene Nutzungsrecht für eine Grabstelle auf eine andere Person zu übertragen.
Zuständige Behörde: Gemeinde, in der der Friedhof liegt
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Verfahrensablauf
Die Übertragung eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:
- Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
- Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefen.
- Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für die Übertragung des Nutzungsrechts.
Ist das Nutzungsrecht auf Sie übertragbar, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren fallen unterschiedlich aus.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Rechtsgrundlage
Kommunale Friedhofssatzung
Die Hansestadt Uelzen unterhält in den Ortsrteilen Holdenstedt, Klein Süstedt und Westerweyhe drei kommunale Friedhöfe. Daneben ist im Stadtwald ein Bestattungswald vorhanden. Für die Friedhöfe ist eine Friedhofssatzung vorhanden.