Leistungsbeschreibung


Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

Verfahrensablauf


Die Übertragung eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:

  • Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefen.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für die Übertragung des Nutzungsrechts.

Ist das Nutzungsrecht auf Sie übertragbar, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen


Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Die erforderlichen Unterlagen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühren fallen unterschiedlich aus. 

Welche Fristen muss ich beachten?


Es gibt keine Fristen. 

Rechtsgrundlage


Kommunale Friedhofssatzung

Spezielle Hinweise

Die Hansestadt Uelzen unterhält in den Ortsrteilen Holdenstedt, Klein Süstedt und Westerweyhe drei kommunale Friedhöfe. Daneben ist im Stadtwald ein Bestattungswald vorhanden. Für die Friedhöfe ist eine Friedhofssatzung vorhanden.