Friedhof - Erwerb eines Nutzungsrechts für eine Grabstelle
Friedhof - Erwerb eines Nutzungsrechts für eine Grabstelle
Textblöcke ein-/ausklappen- Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe
- Personen können zu Vorsorgezwecken oder anlässlich eines Todesfalls das Nutzungsrecht einer Grabstätte reservieren
- Das Nutzungsrecht wird für einen bestimmten Zeitraum vergeben
Zuständig sind die Gemeinden, die den Friedhof verwalten
Leistungsbeschreibung
Sie können im Falle eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum.
Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.
Verfahrensablauf
Den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:
- Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
- Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefern.
- Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für den Erwerb des Nutzungsrechts an der Grabstätte.
Kann das Nutzungsrecht erworben werden, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
Kommunale Friedhofssatzung
Die Hansestadt Uelzen unterhält in den Ortsrteilen Holdenstedt, Klein Süstedt und Westerweyhe drei kommunale Friedhöfe. Daneben ist im Stadtwald ein Bestattungswald vorhanden. Für die Friedhöfe ist eine Friedhofssatzung vorhanden.