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Grillantrag Oldenstädter See



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Wird das Grillrost benötigt? *
Hinweise:
- Es werden keine Gebühren für die Nutzung des Platzes erhoben.
- Bei Verlust des Grillrostes wird pauschaler Schadenersatz in Höhe von 75,-- EURO geltend gemacht.
- Bei verspäteter Abgabe wird eine Nutzungsausfallpauschale von 25,-- EURO erhoben.
- Sofern der Grillplatz ungereinigt hinterlassen wird, wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,-- EURO erhoben.
 

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.