Elektronischer Identitätsnachweis - Nachträgliche Aktivierung
Elektronischer Identitätsnachweis - Nachträgliche Aktivierung
Leistungsbeschreibung
Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
An wen muss ich mich wenden?
In Uelzen ist das Bürgeramt zuständig.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Sie sind Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und im Besitz eines Personalausweises mit einer Omnline-Funktion.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion