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Elektronischer Identitätsnachweis - Nachträgliche Aktivierung


Leistungsbeschreibung

Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

In Uelzen ist das Bürgeramt zuständig.

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

Sie sind Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und im Besitz eines Personalausweises mit einer Omnline-Funktion.

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion