Elektronischer Identitätsnachweis - Erstmalige Aktivierung
Elektronischer Identitätsnachweis - Erstmalige Aktivierung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.
Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.
An wen muss ich mich wenden?
In Uelzen ist das Bürgeramt für Sie zustänidg.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Links & Onlinedienste
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