Benutzungsordnung für den Wohnmobilstellplatz am Oldenstädter See
Benutzungsordnung für den Wohnmobilstellplatz am Oldenstädter See
Textblöcke ein-/ausklappenDie Hansestadt Uelzen stellt am Oldenstädter See einen Wohnmobilstellplatz mit fünf ausgewiesenen Parzellen zur Verfügung.
Der Stellplatz dient touristischen Aufenthalten mit Wohnmobilen und ist ganzjährig nutzbar. Für die Nutzung gelten die Bestimmungen der nachstehenden Benutzungsordnung.
Rechtsgrundlage
§1 Nutzerkreis
Der Wohnmobilstellplatz „Oldenstädter See“ ist eine öffentliche Einrichtung, die privatrechtlich geführt wird. Sie steht touristischen Gästen mit Wohnmobilen zur Verfügung.
Als Wohnmobil gilt ein bewohnbares Fahrzeug, dessen Nutzungsschwerpunkt auf dem Reisen liegt und das mit einer Toilette ausgestattet ist.
Nutzungsberechtigt ist nur, wer das festgesetzte Entgelt (§ 4) entrichtet.
Nicht erlaubt sind Wohnmobile ohne verkehrsrechtliche Zulassung.
Das Abstellen von Autos, Motorrädern oder Verkaufsanhängern bzw. Werbeanhängern ist auf dem Platz nicht zulässig. Ebenso das Aufstellen von Zelten.
§2 Aufenthalt
Die zulässige Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel bis zu 4 Tage bzw. 3 Übernachtungen (72 h) am Stück.
Ausnahmsweise ist ein längerer Aufenthalt möglich, bedarf aber der vorherigen Genehmigung durch die Stadtverwaltung. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge oder Anhänger werden kostenpflichtig entfernt.
Der Platz ist von den Nutzern pfleglich zu behandeln. Sie haben eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Einrichtung optisch und technisch in einwandfreiem Zustand bleibt.
Beschädigungen oder Verunreinigungen des Wohnmobilstellplatzes und der dazugehörigen Einrichtungen sind der Hansestadt Uelzen umgehend mitzuteilen.
§3 Abstellplätze, Versorgung
Auf dem Platz sind fünf Abstellplätze für Wohnmobile ausgewiesen. Das Parken mit Wohnmobilen ist ausschließlich auf den hierfür markierten Parzellen erlaubt.
Auf dem Platz gilt die Straßenverkehrsordnung.
Der Platz ist das ganze Jahr über geöffnet. Aus besonderem Anlass kann er jedoch durch die Stadtverwaltung nach vorheriger Ankündigung vorübergehend gesperrt und geschlossen werden. Ersatzansprüche gegenüber der Hansestadt Uelzen entstehen daraus nicht.
Für die Versorgung mit Strom steht gegen Entgelt eine Station mit Münzautomat zur Verfügung (§ 4).
Die Benutzung von Stromaggregaten mit Verbrennungsmotor ist nicht gestattet.
Durch die Hansestadt Uelzen erfolgt im Winter keine Schneeräumung oder Streuung des Platzes.
§4 Benutzungsentgelt
Für die Benutzung jedes Abstellplatzes ist ein Entgelt zu entrichten.
Dieses beträgt ganzjährig 12,00 Euro pro Wohnmobil und Übernachtung sowie 1,00 Euro pro Person und Übernachtung.
Die Entgeltpflicht entsteht beim erstmaligen Abstellen auf dem Platz.
Das Stellplatzentgelt wird am Kiosk entrichtet. Dies hat grundsätzlich unverzüglich nach Ankunft zu erfolgen.
Sofern eine Anreise außerhalb der Öffnungszeiten des Kioskes erfolgt, muss ein entsprechender Umschlag mit dem Benutzungsentgelt in den Briefkasten am Kiosk eingeworfen werden.
Die Umschläge befinden sich in einem Kasten neben dem Briefkasten.
Die Vignette, die sich im Umschlag befindet, dient zur Kennzeichnung, dass der Benutzer das Benutzungsentgelt entrichtet hat.
Diese ist auszufüllen und in der Windschutzscheibe des Wohnmobils gut sichtbar auszulegen.
§5 Strom- und Wasserentnahme
Die Stromentnahme erfolgt über die aufgestellten Energiesäulen mit Anschlüssen für handelsübliche 3-polige CEE-Stecker, 16 A, 230 V.
Der Strom wird nach Münzeinwurf freigeschaltet, für 1 kWh ist 1,00 Euro zu entrichten.
§6 Müllentsorgung
Es gibt keine Entsorgungsmöglichkeiten für Müll sowie für Grauwasser oder Schwarzwasser.
Der Platz ist nach der Benutzung sauber zu verlassen.
§7 Hunde
Das Mitbringen von Hunden ist gestattet.
Hundekot, der auf dem Stellplatz anfällt, ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
Im Bereich um den Oldenstädter See herum besteht ganzjährig Leinenpflicht.
§8 Nachtruhe
Auf die Anwohner und andere Gäste des Stellplatzes ist Rücksicht zu nehmen.
Die Nachtruhe dauert von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
In dieser Zeit sind alle Aktivitäten untersagt, die die Nachtruhe stören.
§9 Offenes Feuer/Grillplätze
Offenes Feuer ist grundsätzlich nicht gestattet.
Es steht ein eingerichteter Grillplatz zur Verfügung.
Die Erlaubnis zur Benutzung dieses Grillplatzes ist bei der Hansestadt Uelzen, Abteilung Bürger- und Standesamt (Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen), einzuholen.
§10 Aufsicht und Ansprechpartner
Der Wohnmobilstellplatz ist Eigentum der Hansestadt Uelzen und untersteht deren Aufsicht.
Die Betreuung des Platzes ist der Betreiberin oder dem Betreiber des angrenzenden Kiosks übertragen.
Sie/er dient insbesondere als Ansprechpartnerin/Ansprechpartner vor Ort.
Ihren/seinen Anweisungen sowie denen sonstiger Berechtigter der Hansestadt Uelzen ist Folge zu leisten.
§11 Haftung
Die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes und seiner Versorgungseinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Hansestadt Uelzen haftet nicht für Schäden aller Art, die aus der Benutzung des Stellplatzes, seiner Versorgungseinrichtungen, sowie durch Witterungseinflüsse, höhere Gewalt oder Dritte verursacht werden.
Die Nutzer haften für sämtliche schuldhafte, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden.
§12 Hausrecht
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsordnung kann durch die Platzverantwortlichen ein Platzverweis oder Platzverbot ausgesprochen werden.
Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge oder Anhänger werden kostenpflichtig entfernt.