Straßenreinigung
Straßenreinigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung
Die Hansestadt Uelzen hat folgende Satzungen für die Straßenreinigung erlassen: