BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Erschließungsbestätigung


Leistungsbeschreibung

Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.