Flüchtlingshilfe - Ehrenamtliche Tätigkeit
Flüchtlingshilfe - Ehrenamtliche Tätigkeit
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung in ihren Heimatländern kommen viele Menschen auch zu uns. Der Wunsch, den Geflüchteten zu helfen, ist in der Bevölkerung groß.
Die Hilfe kann beispielswiese in nachfolgenden Tätigkeitsfeldern erfolgen:
- Begleitung und Unterstützung beim Spracherwerb
- Hilfe bei Behördengängen und Schriftverkehr
- Hilfestellung bei allgemeinen Fragen wie Einkaufsmöglichkeiten vor Ort, Mülltrennung etc.
- Kleiderkammer
- Hausaufgabenbetreuung
- Spiele- und Bastelangebote für Kinder
- Freizeitangebote aller Art
Ein Ratgeber für Ehrenamtliche, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren möchten, wird von der Niedersächsischen Staatskanzlei herausgegeben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt, den Wohlfahrtsverbänden, den Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe sowie den Koordinierungstellen bei der Freiwilligenakademie Niedersachsen e. V. und der LAGFA Niedersachsen e. V. für Fortbildungen und Entlastende Gespräche.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Bemerkungen
Mehr Informationen zum Engagement für Geflüchtete und zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des FreiwilligenServers Niedersachsen.