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Erschließungsbeiträge


Leistungsbeschreibung

Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

Spezielle Hinweise

Rechtsgrundlage:

Im Bereich der Hansestadt Uelzen werden folgende Beiträge durch die Abteilung Straßenbau- und Verkehr abgerechnet:

  • Straßenausbaubeiträge
  • Erschließungsbeiträge
  • Abwasserbeiträge

Näheres ist in der jeweiligen Satzung geregelt.

Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen