Anliegerbescheinigung ausstellen
Anliegerbescheinigung ausstellen
Textblöcke ein-/ausklappenWenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit der Ausstellung einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:
- Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
- Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
- Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
- Versiegelungsabgaben
- Walderhaltungsabgaben
Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
- Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
- Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
- Flurkartenauszug (Kopie)
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