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eID-Karte - Adressänderung


  • eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung
  • Änderung der Adresse auf dem Chip der eID-Karte
  • Auf der Karte selbst ist die Adresse nicht abgedruckt
  • Jede Adressänderung muss unverzüglich erfolgen
  • Karte bleibt aber gültig, auch wenn auf dem Chip nicht die aktuelle Adresse hinterlegt ist
  • Zuständigkeit: zuständige Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung (in der Regel Bürgerämter)

Leistungsbeschreibung

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Für die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte müssen Sie zu dem für Sie zuständigen Bürgeramt am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zum zuständigen Bürgeramt an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

  • Sie melden sich persönlich bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt.
  • Sie legen Ihre Ihre gültige eID-Karte vor
  • Anschließend ändert das Bürgeramt kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.

Wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde (in der Regel das Bürgeramt) der Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen. Bei mehreren Wohnungen dort, wo die Hauptwohnung ist.

  • Sie müssen umgezogen sein.
  • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.

Aktuelle amtliche Meldebestätigung

Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage
  • Formulare vorhanden: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja
  • Online-Dienste vorhanden: nein