eID-Karte - Adressänderung
eID-Karte - Adressänderung
Textblöcke ein-/ausklappen- eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung
- Änderung der Adresse auf dem Chip der eID-Karte
- Auf der Karte selbst ist die Adresse nicht abgedruckt
- Jede Adressänderung muss unverzüglich erfolgen
- Karte bleibt aber gültig, auch wenn auf dem Chip nicht die aktuelle Adresse hinterlegt ist
- Zuständigkeit: zuständige Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung (in der Regel Bürgerämter)
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Für die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte müssen Sie zu dem für Sie zuständigen Bürgeramt am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zum zuständigen Bürgeramt an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Verfahrensablauf
- Sie melden sich persönlich bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt.
- Sie legen Ihre Ihre gültige eID-Karte vor
- Anschließend ändert das Bürgeramt kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde (in der Regel das Bürgeramt) der Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen. Bei mehreren Wohnungen dort, wo die Hauptwohnung ist.
Voraussetzungen
- Sie müssen umgezogen sein.
- Sie müssen eine eID-Karte besitzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Aktuelle amtliche Meldebestätigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Rechtsgrundlage
- § 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehö-rige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektro-nischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Ange-hörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elekt-ronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unions-bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
- § Section 4 (4) no. 5 Act on a Card for EU Citizens and Nationals of the European Economic Area with Electronic Proof of Identity Function (eID Card Act - eIDKG)
- § Section 6 (1) of the Act on a Card for EU Citizens and Nationals of the European Economic Area with an Electronic Identity Verification Function (eID Card Act - eIDKG)
- § Section 7 Act on a card for EU citizens and nationals of the European Economic Area with electronic proof of identity function (eID Card Act - eIDKG)
- § Section 12 (4) of the Act on a Card for EU Citizens and Nationals of the European Economic Area with Electronic Proof of Identity Function (eID Card Act - eIDKG)
- § Section 20(1)(1) of the Act on a Card for EU Citizens and Nationals of the European Economic Area with an Electronic Identity Verification Function (eID Card Act - eIDKG)
- § Section 21 (1) no. 1 Act on a Card for EU Citizens and Nationals of the European Economic Area with Electronic Proof of Identity Function (eID Card Act - eIDKG)
- § Section 25 sentence 1 no. 7 Act on a card for EU citizens and nationals of the European Economic Area with electronic proof of identity function (eID Card Act - eIDKG)
- § Section 36b Ordinance on Identity Cards, eID Cards for EU Citizens and Nationals of the European Economic Area and Electronic Proof of Identity (Identity Card Ordinance - PauswV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
- Online-Dienste vorhanden: nein