Umweltsverträglichkeitsprüfung
Umweltsverträglichkeitsprüfung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für eine Vielzahl von Vorhaben, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Dazu zählen z. B. Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen, Industriezonen bzw. -anlagen oder Intensivtierhaltung.
In diesem Verfahren werden die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen untersucht, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Bei der UVP muss die Öffentlichkeit beteiligt werden.
Die UVP ist ein unselbstständiger Teil des betreffenden verwaltungsbehördlichen Verfahrens, das der Entscheidung über das jeweilige Vorhaben dient ("Huckepack-Verfahren").
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der für die jeweilige Zulassung des Vorhabens zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG)
- Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten
- Environmental Impact Assessment Act (UVPG)
- Lower Saxony Environmental Impact Assessment Act (NUVPG)
- Directive 85/337/EEC on the assessment of the effects of certain public and private projects on the environment
Bemerkungen
Welche Vorhabentypen dem Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen ist in der Anlage 1 zum UVPG und NUVPG geregelt.
- Anlage 1 Liste "UVP-pflichtige Vorhaben" zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Anlage 1 Liste der nach Landesrecht UVP-pflichtigen Vorhaben zum Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG)
- Appendix 1 List of "Projects subject to EIA" to the Environmental Impact Assessment Act (UVPG)
- Appendix 1 List of projects subject to EIA under state law to the Lower Saxony Environmental Impact Assessment Act (NUVPG)