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Standplatzgenehmigung beantragen - Wochenmarkt

Leistungsbeschreibung

Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

  • Reisegewerbekarte , sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
  • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
  • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis , wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

nicht angegeben

Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO