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Standplatzgenehmigung für Märkte


Leistungsbeschreibung

Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

  • Reisegewerbekarte , sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
  • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
  • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis , wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
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