Standplatzgenehmigung für Märkte
Standplatzgenehmigung für Märkte
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisegewerbekarte , sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis , wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
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