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Veranstaltung anzeigen


Leistungsbeschreibung

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Anzeigefrist: 1 WOCHE
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)

Sondernutzungssatzung

Antrag auf Zulassung von Ausnahmen für die vorübergehende Nutzung von Gebäuden bzw. Räumen für Veranstaltungen gemäß § 47 Nds. Versammlungsstättenverordnung Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung... Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung... Erklärung des/der Betreibers/in und ggf. des/der Veranstalters/in im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung Erklärung des/der Elektro-Meisters/in im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung Erklärung des/der Sachkundigen im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung Erklärung des/der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal