Veranstaltung anzeigen
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Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist:
1 WOCHE
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung
Anträge / Formulare
Antrag auf Zulassung von Ausnahmen für die vorübergehende Nutzung von Gebäuden bzw. Räumen für Veranstaltungen gemäß § 47 Nds. Versammlungsstättenverordnung
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung...
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung...
Erklärung des/der Betreibers/in und ggf. des/der Veranstalters/in im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung
Erklärung des/der Elektro-Meisters/in im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung
Erklärung des/der Sachkundigen im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung
Erklärung des/der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung
Bemerkungen
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
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