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Sportförderung in der Hansestadt Uelzen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.

Die Hansestadt Uelzen gewährt Sportvereinen,

  • die ihren Sitz und ihre Sportanlagen in Uelzen haben und
  • ordentliche Mitglieder im Kreissportbund (KSB) sind.

Zuschüsse im Rahmen ihrer Möglichkeiten ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung.

Unterhaltungszuschüsse (jährlich)

  • für Sportanlagen bis zu 20.000 m² = 1.500 €
  • und weitere je angefangene Fläche von 5.000 m² = 300 €
  • oder gedeckte Sportanlagen 800 €

Zuschüsse für Jugendarbeit (jährlich)

  • pro Mitglied bis zu 18 Jahre = 9 €

Investitionszuschüsse

Zuschüsse können zur Finanzierung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für die Sanierung, Modernisierung und Umweltschutzmaßnahmen für vereinseigene Sportanlagen gewährt werden.

Die Hansestadt Uelzen hat für die Förderung des Sports eine Richtlinie erlassen.