Sportstätten in der Hansestadt Uelzen
Sportstätten in der Hansestadt Uelzen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
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