Sportstätten in der Hansestadt Uelzen
Leistungsbeschreibung
Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Die Hansestadt Uelzen wird in diesem Jahr noch eine neue Turnhallenverwaltungssoftware einsetzen. Die bisherige software steht leider nicht mehr zur Verfügung. Wenden Sie sich bis dahin per E-Mail an: sport@stadt.uelzen.de
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung