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Sportstätten in der Hansestadt Uelzen


Leistungsbeschreibung

Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.

Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung