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Nierderschlagswassergebühr


Leistungsbeschreibung

Ab 1.1.1997 wird auch im Bereich der Hansestadt Uelzen eine separate Niederschlagswassergebühr erhoben. Die Erhebung erfolgt seit dem 01.01.2017 durch den Abwasserzweckverband Uelzen.

Diese Gebühr bezieht sich auf das gesamte Regenwasser, welches von Ihrem Grundstück in die Kanalisation geleitet, und dadurch leider nicht wieder ins Grundwasser zurückgeführt wird.

Es müssen alle versiegelten Flächen auf Ihrem Grundstück d. h. bebaute, überbaute und befestigte Flächen erfasst werden, von denen Oberflächenwasser in die Kanalisation gelangen kann. Die ermittelten Flächen sind auf dem Fragebogen zum Niederschlagswasser einzutragen und dem Abwasserzweckverband Uelzen, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen innerhalb eines Monats nach Veränderung der bebauten und befestigten Flächen zuzusenden. Es ist empfehlenswert, diesen Fragebogen zweifach auszufüllen und ein Exemplar für eventuelle Rückfragen in den eigenen Unterlagen aufzubewahren. Bitte beachten Sie, dass Sie nach § 149 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 11 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und § 13 der Entwässerungsabgabensatzung zur Abgabe dieser Erklärung verpflichtet sind. Bei unrichtigen oder fehlenden Angaben werden Ihre Flächen durch Schätzung ermittelt. Haben Sie noch Fragen, erreichen Sie den Abwasserzweckverband Uelzen unter der Telefonnummer: +49 581 / 800-6827. 

Gebührenübersicht Regenwasser (ab 01.01.2024)

Niederschlagswassergebühr (Regenwassergebühr)  =     0,28 € pro  m²
(überbaute und befestige Grundstücksfläche)

Die Niederschlagswassergebühr entfällt, wenn das Regenwasser nicht in die Kanalisation geleitet wird und umweltgerecht auf Ihrem Grundstück versickern kann. Hierfür kann jedoch ein entsprechendes Bodengutachten erforderlich sein und angefordert werden. Es darf keine Verbindung zum Kanalnetz bestehen.