BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Erklärung zur Anerkennung der Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes


Leistungsbeschreibung

Der für Ihr Baugrundstück relevante Bebauungsplan wurde noch nicht bekannt gemacht. Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn der/die Antragsteller*in die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes für sich und seine/ihre Rechtsnachfolger anerkennt.