Erklärung zur Anerkennung der Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes
Erklärung zur Anerkennung der Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der für Ihr Baugrundstück relevante Bebauungsplan wurde noch nicht bekannt gemacht. Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn der/die Antragsteller*in die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes für sich und seine/ihre Rechtsnachfolger anerkennt.
Rechtsgrundlage
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