Personalausweis - Diebstahlanzeige
Personalausweis - Diebstahlanzeige
Textblöcke ein-/ausklappenDer Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Leistungsbeschreibung
Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
Für die Meldung des Diebstahls.
Für die Meldung des Diebstahls.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Bemerkungen
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweis es kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Links & Onlinedienste
zur Terminvereinbarung - Diebstahl eines Personalausweises melden
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