Personalausweis - Adressänderung
Personalausweis - Adressänderung
Leistungsbeschreibung
Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden , sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
Voraussetzungen
1. Bei persönlicher Vorsprache:
Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.
2. Bei elektronischer Änderung:
Sie veranlassen die Änderungen im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung
Anträge / Formulare
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.