Winterdienst - Ausführung und Gebühren
Winterdienst - Ausführung und Gebühren
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt. Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.
Rechtsgrundlage
Die Hansestadt Uelzen betreibt die Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung der an diese angeschlossenen Straßen und Straßenabschnitte u.a. die Reinigung und den Winterdienst im Sinne der Straßenreinigungsverordnung. Hierzu sind durch den Rat der Hansestadt Uelzen mehrere Satzungen erlassen worden.