Bauwassererstattung
Bauwassererstattung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wie das "Gartenwasser" gelangt auch das Wasser, welches z.B. zum Bauen eines Hauses verwendet wird, nicht in die öffentliche Kanalisation (Wasser, welches zum Betonanmischen benötigt wird etc.). Sie zahlen jedoch zunächst einen Abwassergebührenabschlag an ihr zuständiges Wasserversorgungsunternehmen.
Um diese Abwassergebühren erstattet bekommen zu können, bedarf es eines Antrages.
Wichtig ist, dass Sie sich zum Zeitpunkt des Anschlusses an den Schmutzwasserkanal den Zählerstand Ihrer Hauptwasseruhr notieren! Ab diesem Zählerstand sind von Ihnen tatsächlich Abwassergebühren zu zahlen. Fehlt auf dem Antrag die Angabe des Zählerstandes, ist die Hansestadt Uelzen bzw. der Abwasserzweckverband Uelzen berechtigt, eine Schätzung des Verbrauches vorzunehmen.
Am Ende des Jahres werden die Zählerstände, die für die Jahresabrechnung zugrunde gelegt werden, von Ihrem Wasserversorgungsunternehmen abgelesen. Die entsprechende Abrechnung erhalten Sie immer Mitte bis Ende Januar des darauffolgenden Jahres. Diese Abrechnung (Kopie) muss zusammen mit dem Antrag auf Abwassergebührenerstattung bis spätestens 28. Februar (29. Februar) des auf den Erstattungszeitraum folgenden Kalenderjahres bei der Hansestadt Uelzen bzw. dem Abwasserzweckverband Uelzen, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen eingegangen sein! Nach Ablauf dieser Frist kann keine Erstattung mehr gewährt werden!
Hinweise / Besonderheiten
Hinweis:
Sachverständige Gutachter haben ermittelt, dass für den Bau eines Einfamilienhauses maximal 30 m³ Wasser verbraucht werden. Eine Erstattung von mehr als 30 m³ pro Einfamilienhaus wird nicht gewährt.