Wählbarkeitsbescheinigung
Wählbarkeitsbescheinigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).
Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die zuständige Stelle aus.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
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