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Altreifenlagerstätte


Baugenehmigung zur Lagererung von Altreifen (Altreifenlagerstätte)

Leistungsbeschreibung

Für die Lagerung von Altreifen in einem Betrieb mit einer Lagerkapazität unter 100 t wird eine Baugenehmigung benötigt.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.