Einwohnerfragestunde
Einwohnerfragestunde
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- Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen der Vertretung und zu anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.
- Die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner werden während der Einwohnerfragestunde an die Mitglieder der Vertretung (Rat bzw. Kreistag) gerichtet.
Leistungsbeschreibung
Als Einwohnerin oder Einwohner haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen und anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.
Eine Einwohnerfragestunde kann eine kommunale Vertretung innerhalb ihrer Sitzung einplanen.
Öffentliche Sitzungen sind zum Beispiel die von Gemeinderäten oder Kreistagen sowie ihrer Fachausschüsse, sofern in der Geschäftsordnung festgelegt wurde, dass diese öffentlich stattfinden.
In der Geschäftsordnung des Rates, der Ortsräte, des Verwaltungsausschusses und der sonstigen Ausschüsse der Hansestadt Uelzen ist festgelegt worden die Einwohnerfragestunde in der jeweiligen Tagesordnung wie folgt zu bezeichnen:
- Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner zu Beratungsgegenständen und anderen Angelegenheiten der Hansestadt Uelzen
Verfahrensablauf
Wird eine Einwohnerfragestunde angeboten, ist sie in der Regel als Punkt auf der Tagesordnung zu finden. Details und Voraussetzungen regelt die jeweilige Geschäftsordnung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner werden während der Einwohnerfragestunde an die Mitglieder der Vertretung (Rat bzw. Kreistag) gerichtet.
Voraussetzungen
Als Fragesteller müssen Sie Einwohnerin oder Einwohner der Kommune sein, also in der Kommune ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. Die Fragen müssen Angelegenheiten der Kommune betreffen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gegebenenfalls überprüft das Sitzungsgremium Ihre Identität als Fragenstellerin oder Fragensteller. Deshalb ist es sinnvoll, einen Identitätsnachweis dabei zu haben.