Leistungsbeschreibung


Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

  • Goldene Hochzeit,
  • Diamantene Hochzeit,
  • Eiserne Hochzeit,
  • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
  • 90. Geburtstag,
  • 95. Geburtstag oder
  • 100. Geburtstag.

Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise

In der Hansestadt Uelzen gibt es folgende Ehrungen bzw. Auszeichnungen:

- Ehrenbürgerschaft

- Ehrengabe

- Ehrennadel (seit 1997 für ehrenamtliches Engagement)

- Ehrenpatenschaft durch den Bürgermeister/-in (auf Antrag für das 5. Kind)

Die Vergabe der Ehrengabe ist durch Satzung geregelt.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Kontakt
  • Ratsangelegenheiten und Zentrale Dienste
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/-in Herr Jörg Deumann