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Leistungsbeschreibung

Zahlreiche öffentliche Regelungen, deren Einzelheiten Sie als Bürger/in oder Unternehmer/in betreffen, werden vor Ort festgelegt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.

Spezielle Hinweise

Die Ortsrechtssammlung der Hansestadt Uelzen (Satzungen, Benutzungsordnungen u.v.m.) ist auf dem Internetportal der Hansestadt Uelzen mit veröffentlicht.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.