Leistungsbeschreibung


Zahlreiche öffentliche Regelungen, deren Einzelheiten Sie als Bürger/in oder Unternehmer/in betreffen, werden vor Ort festgelegt.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.

Spezielle Hinweise

Die Ortsrechtssammlung der Hansestadt Uelzen (Satzungen, Benutzungsordnungen u.v.m.) ist auf dem Internetportal der Hansestadt Uelzen mit veröffentlicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Kontakt
  • Ratsangelegenheiten und Zentrale Dienste
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/-in Herr Jörg Deumann