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Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller - Aufnahme einer Tätigkeit


Leistungsbeschreibung

Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

  • Standplatzgenehmigung

Kommunale Satzung

Die Hansestadt Uelzen hat eine Satzung zur Regelung des Wochenmarktverkehrs (Wochenmarktsatzung) erlassen:

Spezielle Hinweise

Die Hansestadt Uelzen hat eine Satzung zur Regelung des Wochenmarktverkehrs (Wochenmarktsatzung) erlassen.