Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller - Aufnahme einer Tätigkeit
Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller - Aufnahme einer Tätigkeit
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
- Standplatzgenehmigung
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Die Hansestadt Uelzen hat eine Satzung zur Regelung des Wochenmarktverkehrs (Wochenmarktsatzung) erlassen:
Die Hansestadt Uelzen hat eine Satzung zur Regelung des Wochenmarktverkehrs (Wochenmarktsatzung) erlassen.
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