Leistungsbeschreibung


Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

Spezielle Hinweise

Für den Bereich der Hansestadt Uelzen gilt folgende Einschränkung :

Der Anwohnerparkausweis kann grundsätzlich nur von Anwohnern, die hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Voraussetzungen


  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Kontakt
  • Bürgeramt
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/-in Team Bürgeramt