Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
Spezielle Hinweise

Für den Bereich der Hansestadt Uelzen können Sie eine Auskunft (einfache bzw. erweiterte Meldebescheinigung) aus dem Melderegister über das Bürgerportal digital beantragen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Wohnungsgeberbestätigung
Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft
Kontakt
Bürgeramt
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/-in Team Bürgeramt