Leistungsbeschreibung


Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.
Zusätzlich muss für jedes aufgestellte Gerät nachgewiesen, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Die Erlaubnis, die Sie für die Aufstellung und den Betrieb solcher Spielgeräte benötigen, kann mit Auflagen verbunden werden.

Voraussetzungen für das Aufstellen von Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit sind:

  • persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers,
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  • die Bauart der Spielgeräte ist von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen,
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  • der Aufstellungsort entspricht den Durchführungsvorschriften der Gewerbeordnung.
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Die zuständige Stelle kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl der/dem Gewerbetreibenden, in deren/dessen Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Sie müssen die Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit schriftlich beantragen. Erforderliche Unterlagen sind:

  • Führungszeugnis,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Stadt- beziehungsweise Gemeindekasse,
  • bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister (bei eingetragenen Unternehmen) und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts),
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und eine Ausfertigung der Satzung,
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und Bescheinigung des Insolvenzgerichtes (erhältlich bei dem für den Wohnsitz zuständigen Amtsgericht).  

Welche Gebühren fallen an?


Es wird eine Verwaltungsgebühr fällig, deren Summe vom Aufstellungsort (wie Gaststätte, Spielhalle) sowie vom Verwaltungsakt (Genehmigung, zurückgezogener oder abgelehnter Antrag) abhängig ist.

Kontakt
  • Ordnungs- und Gewerbewesen
Kontaktpersonen

  • Abteilungsleiter/-in Herr Gade