Grillgenehmigung (Oldenstädter See)
Grillgenehmigung (Oldenstädter See)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für die Grillhütte am Oldenstädter See kann eine Grillgenehmigung beantragt werden. Nach Genehmigung wird das erforderliche Grillrost dann bei dem Kiosk am O-See ausgegeben. Die Beantragung der Genehmigung erfolgt über das Bürgeramt.
Rechtsgrundlage
Benutzungsordnung für die Grillhütte am Oldenstädter See
§1 Überlassung der Grillhütte
- Die Grillgenehmigung ist bei der Hansestadt Uelzen in der Abteilung Bürger- und Standesamt, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen über OpenRathaus oder per E-Mail unter buergeramt@stadt.uelzen.de zu beantragen.
- Für die Nutzung wird ein Entgelt i.H.v. 10,00 € berechnet. Dieses ist bei Abholung des Grillrostes zu entrichten.
- Der Grillrost kann frühestens einen Tag vor der Grillveranstaltung vom 15.05 – 15.09. eines Jahres Dienstags-Freitags zwischen 14:00-18:00 Uhr, Samstags, und Sonntags zwischen 10:00-18:00 Uhr beim O-See Kiosk abgeholt werden. Außerhalb der Saison ist die Abholung mindestens einen Tag vorher unter der Tel.Nr.: 0581/97357010 zu vereinbaren. Bei Abholung ist je Grillrost eine Kaution i.H.v. 25,00 € zu hinterlegen.
- Der Grillrost ist gesäubert am nächsten Werktag zurückzugeben. Es gelten die gleichen Öffnungszeiten wie bei der Abholung. Wird der Grillrost verspätet oder ungesäubert abgegeben, so wird ein Nutzungsausfallentgelt in Höhe der hinterlegten Kaution einbehalten.
- Bei Verlust des Grillrostes ist dieser zu ersetzen.
- Aus besonderem Anlass kann die Grillhütte durch die Stadtverwaltung vorübergehend gesperrt werden. Ersatzansprüche gegenüber der Hansestadt entstehen daraus nicht.
§2 Benutzung der Grillhütte
- Der Umgang mit Feuer ist nur auf den vorgeschriebenen Feuerstellen gestattet.
- Nach Beendigung des Grillens ist das Feuer ordnungsgemäß zu löschen.
- Der Nutzungsberechtigte hat jederzeit für Sauberkeit der Grillhütte zu sorgen, der anfallende Müll ist mitzunehmen. Wird die Grillhütte nicht sauber hinterlassen, werden die Kosten für die Reinigung dem Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.
- Die Aufstellung oder Nutzung eines Stromerzeugungsgerätes ist nicht gestattet.
- Gegrillt werden darf zwischen 07:00-22:00 Uhr.
§3 Haftung
- Haftung für entstandene Schäden übernimmt der Nutzungsberechtigte.
Links & Onlinedienste
Grillantrag Oldenstädter See
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