Nutzung von öffentlichen Einrichtungen
Nutzung von öffentlichen Einrichtungen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Für die Nutzung des Ratssaales, des Sitzungssaales des Verwaltungsausschusses, des Foyers und des Atriums des Rathauses der Hansestadt Uelzen ist eine Benutzungsordnung erlassen worden.
Bemerkungen
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.