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Bürgersprechstunde


Leistungsbeschreibung

Als Einwohner einer Gebietskörperschaft können Sie die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Gemeinde.