Leistungsbeschreibung


Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

Lt. Baumschutzsatzung der Hansestadt Uelzen ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

Rechtsgrundlage


  • Kommunale Baumschutzsatzung

Die Hansestadt Uelzen hat eine Baumschutzsatzung erlassen:

Spezielle Hinweise

Für den Bereich der Hansestadt Uelzen gilt eine Baumschutzsatzung (Demnächst wird eine geänderte / überarbeitete Satzung in Kraft treten).

Kontakt
  • Grünflächen und Umwelt