Leistungsbeschreibung


Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Im Vorfeld einer Wahl (Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunal- oder Bürgermeisterwahl) können Sie nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte die Option der Briewahl nutzen. In Deutschland findet am 09.06.2023 die nächste Europawahl statt. Die Möglichkeit zur Beantragung der Online-Briefwahl wird rechtzeitig eingerichtet werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kontakt
  • Bürgeramt
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/-in Team Bürgeramt