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Leistungsbeschreibung

Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Im Vorfeld einer Wahl (Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunal- oder Bürgermeisterwahl) können Sie nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte die Option der Briewahl nutzen. In Deutschland findet am 09.06.2024 die nächste Europawahl statt. Eine Online-Briefwahl ist seit dem 04.06.2024 nicht mehr möglich. Ggf. wenden Sie sich persönlich an das Bürger- und Standesamt im Rathaus der Hansestadt Uelzen. Sie können dann noch die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort wieder abgeben.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.