Leistungsbeschreibung


Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.

Voraussetzungen:
Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe in die Lesesäle und nach Hause sowie für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Bibliothek.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Für die Benutzung der Bücherei ist ein Benutzerausweis zu beantragen. Hierfür ist ein gültiger Personalausweis oder ein gleichgestelltes Ausweisdokument erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?


Die Kosten für den Benutzerausweis, Ausleihen und weitere sowie besondere Leistungen richten sich nach der Benutzungs- und Gebührensatzung der Hansestadt Uelzen.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Leihfristen werden durch die zuständige Stelle festgelegt.